AGB

1. Allgemeines

a) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
b) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
c) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
d) Es findet deutsches Recht Anwendung. Vertragssprache ist deutsch.

 

2. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich und sind als Aufforderung anzusehen, uns gegenüber ein Angebot abzugeben.

 

3. Vertrag

a) Wir sind berechtigt, aus produktionstechnischen Gründen geringfügige Korrekturen in Farbe, Gestaltung und Material vorzunehmen. Erfolgen während der Vertragsdauer seitens des Herstellers Format- und/oder Ausführungsänderungen, so sind wir berechtigt, die Bestellung entsprechend anzupassen.
b) Der Kunde hat uns mit Vertragsschluss die für die Durchführung des Vertrages geeigneten Druckvorlagen zur Verfügung zu stellen. Werden für die Gestaltung Druckvorlagen oder Unterlagen verwendet, an denen Dritte Rechte, wie beispielsweise Marken- oder Urheberrechte, besitzen, oder deren Verwendung Dritten gegenüber wettbewerbswidrig ist, so stellt uns der Kunde von etwaigen Ansprüchen dieser Dritten wegen unbefugter Verwendung oder wegen eines Wettbewerbverstoßes frei und hat uns den dadurch entstandenen Schaden, insbesondere denjenigen der angemessenen Rechtsverteidigung, zu ersetzen.
c) Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir auf der Ware unsere Marke nebst Ort und Telefonnummer abdrucken.
d) Der Kunde erhält mit Fälligkeit des Abrufes der Bestellmenge oder der ersten Teillieferung einen Korrekturabzug zugesandt und im Übrigen nur dann, wenn er Änderungswünsche hat. Der Kunde hat diesen Korrekturabzug unverzüglich auf Fehler zu überprüfen und ebenso unverzüglich gegebenenfalls korrigiert mit seiner Druckfreigabe oder seiner Mitteilung, welche Änderungswünsche er hat, an uns zurück zu senden. Für Fehler, die der Kunde übersehen hat, haften wir nicht, sofern wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.
e) Der Abruf einer der Bestellmenge oder Teillieferung, die Erteilung der Druckfreigabe bzw. die Mitteilung von Änderungswünschen für den Korrekturabzug, die Überlassung von geeigneten Druckvorlagen, die Abnahme unserer Warenlieferungen und die Bezahlung unserer Rechnungen sind wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag.

 

4. Abruf, Lieferungen und Fristen

a) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware abzurufen, indem er Druckfreigabe erklärt. Wir sind erst mit Ein¬gang der Druckfreigabe und, soweit diese vereinbart ist, mit Eingang der Anzahlung auf unserem Konto verpflichtet, die Ware herzustellen und auszuliefern.
b) Der Kunde hat die Bestellmenge mit Vertragsschluss abzurufen. Werden Teillieferungen vereinbart, hat er die erste Teillieferung mit Vertragsschluss abzurufen. Er ist verpflichtet, spätestens 12 Monate nach Vertragsschluss die zweite Teillieferung, nach weiteren 12 Monaten die dritte Teillieferung usw. abzurufen.
c) Lieferzeiten können nur annähernd angegeben werden und sind unverbindlich. Bei Nichteinhaltung einer angegebenen Lieferzeit sind wir dem Kunden in keinem Fall zum Schadenersatz verpflichtet; diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
d) Ist die Lieferzeit ausnahmsweise fest vereinbart, und verzögert sich die Auslieferung aus von uns nicht zu vertretenen Gründen, so sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein. Solche Hindernisse sind insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus-/Einfuhrsperren, Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten, Verkehrssperrungen, Betriebs- und andere Transportstörungen, Roh-, Energie- und Brennstoffmangel, Feuer, Mängel an Transportfahrzeugen, Naturkatastrophen, Probleme mit dem Zoll und ähnliche Umstände.

 

5. Preise und Zahlungen

a) Jede Warenlieferung wird gesondert in Rechnung gestellt.
b) Alle Preise sind netto angegeben. Der Kunde schuldet zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
c) Transport-, Verpackungs-, Druckvorbereitungs- und evt. anfallende Graphikkosten hat der Kunde gesondert zu vergüten.
d) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
e) Befindet sich der Kunde mit einer oder mehreren wesentlichen Pflichten des Vertrages (Nr. 3 e) in Verzug, so sind wir auch berechtigt, die Vergütung für die Lieferung und bei vereinbarten Teillieferungen die Vergütung für die erste oder die jeweils anstehende Teillieferung fällig zu stellen; der Kunde wird für die fällig gestellte (Teil-) Lieferung vorleistungspflichtig. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich der Kunde mit der Zahlung der Anzahlung in Verzug befindet.
f) Bei Annahmeverzug können wir die Ware bei uns einlagern und hierfür die üblicherweise anfallenden Verwahrungskosten berechnen.
g) Der Kunde kann nicht mit eigenen oder an ihn abgetretenen Ansprüchen gegen uns aufrechnen, soweit die Ansprüche von uns bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind.

 

6. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware der Transportfirma übergeben wird.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen unter einfachem, verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlung durch Scheck bis zu dessen vollständiger Einlösung bestehen. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu verwenden.

 

8. Mängelhaftung

a) Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
b) Zur Überprüfung der Mängelrüge hat uns der Kunde die dafür erforderliche Menge an Ware auf unsere Kosten zu übersenden; ist die Ware auf Wunsch des Kunden an einen Dritten geliefert worden, hat der Kunde sicher zu stellen, dass der Dritte als sein Erfüllungsgehilfe die vorstehende Pflicht in gleicher Weise erfüllt.
c) Soweit Ware mangelhaft ist, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung in Form der Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Ware verpflichtet. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung. Im Falle der Lieferung einer neuen mangelfreien Ware gelten die vertraglich vereinbarten Lieferfristen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
d) Produktionstechnisch bedingte Mehr- und Minderlieferungen von bis zu 10% der Bestellmenge behalten wir uns vor. Derartige Mehrlieferungen sind vom Kunden abzunehmen und zu bezahlen. Aus Minderlieferungen können keine Gewährleistungsansprüche hergeleitet werden.
e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
f) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
g) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
h) Soweit nicht vorstehend etwas anderes vereinbart ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
i) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang (Ziffer 6).

 

9. Gesamthaftung

a) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Nr. 8 dieser AGB vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.
b) Die Begrenzung nach a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
c) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Handelsvertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

10. Abtretung

Der Kunde ist nur mit unserer Zustimmung befugt, Ansprüche gegen uns an Dritte abzutreten.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist Freiburg in Breisgau, sofern der Kunde Kaufmann ist.
b) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag, auch bei Wechsel- und Schecksachen, ist Freiburg in Breisgau, sofern der Kunde Kaufmann ist. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.